Kanton Bern
Zuständige Behörde
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA, Sonderbewilligungen, Schermenweg 5, Postfach, 2001 Bern, Tel. 031 634 26 16, Fax 031 634 26 80, E-Mail: sob2,[email protected], Kontaktformular, Internet.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr, Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Bewilligungspflicht für Bike-OL
Ein Bike-OL gilt als radsportliche Veranstaltung. Diese bedürfen auf der öffentlichen Strasse der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Als öffentliche Strassen gelten zum Beispiel auch Feld- und Waldwege oder dem öffentlichen Verkehr nicht entzogene Privatstrassen. Radfahren im Wald abseits von Wegen oder besonders bezeichneten Pisten ist verboten. Veranstaltungen im Wald oder in Waldreservaten erfordern – unabhängig der Teilnehmerzahl – eine Prüfung vom Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA). Zudem muss der Gesuchsteller die Zustimmung der besonders betroffenen Waldeigentümer einholen. Eine frühzeitige Absprache mit der verantwortlichen Waldabteilung wird empfohlen. Auf der Internetseite des KAWA ist ersichtlich, welche Waldabteilung zuständig ist.
Veranstaltungen im Wald sowie im Gelände (z.B. Wiesen, Berg- oder Wanderwegen) innerhalb der Fortpflanzungszeit der wildlebenden Vögel und Säugetiere von April bis Mitte Juli werden durch das Jagdinspektorat des Kantons Bern grundsätzlich nicht bewilligt. Das Jagdinspektorat kann Ausnahmen genehmigen, sofern es die Rücksicht auf Flora und Fauna zulässt. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung des Jagdinspektorates für Veranstaltungen von April bis Mitte Juli ist dem Gesuch beizulegen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Volkswirtschaftsdirektion (unter Wald/Natur).
Haftpflichtversicherung
Radsportliche Veranstaltungen mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Eine Bewilligung wird daher nur erteilt, wenn dem SVSA ein Versicherungsnachweis (graue Karte) im Original vorliegt. Renncharakter haben Veranstaltungen, wenn die Bewertung hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit erfolgt. Ein Gesuch für die Durchführung eines Bike-OL muss dem SVSA mindestens 3 Monate vor der Austragung mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z.B. der betroffenen Gemeinden) eingereicht werden; siehe Bewilligungsverfahren.
Gesuchsformulare
Gesuch für radsportliche Veranstaltungen
Stellungnahme der Gemeinde zur radsportlichen Veranstaltung
Informationsschreiben
des SVSA vom 19.12.2013 betreffend Änderungen zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen im Wald, in Waldreservaten sowie im Gelände ab 1.1.2014:
deutsch
französisch
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA, Sonderbewilligungen, Schermenweg 5, Postfach, 2001 Bern, Tel. 031 634 26 16, Fax 031 634 26 80, E-Mail: sob2,[email protected], Kontaktformular, Internet.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr, Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Bewilligungspflicht für Bike-OL
Ein Bike-OL gilt als radsportliche Veranstaltung. Diese bedürfen auf der öffentlichen Strasse der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Als öffentliche Strassen gelten zum Beispiel auch Feld- und Waldwege oder dem öffentlichen Verkehr nicht entzogene Privatstrassen. Radfahren im Wald abseits von Wegen oder besonders bezeichneten Pisten ist verboten. Veranstaltungen im Wald oder in Waldreservaten erfordern – unabhängig der Teilnehmerzahl – eine Prüfung vom Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA). Zudem muss der Gesuchsteller die Zustimmung der besonders betroffenen Waldeigentümer einholen. Eine frühzeitige Absprache mit der verantwortlichen Waldabteilung wird empfohlen. Auf der Internetseite des KAWA ist ersichtlich, welche Waldabteilung zuständig ist.
Veranstaltungen im Wald sowie im Gelände (z.B. Wiesen, Berg- oder Wanderwegen) innerhalb der Fortpflanzungszeit der wildlebenden Vögel und Säugetiere von April bis Mitte Juli werden durch das Jagdinspektorat des Kantons Bern grundsätzlich nicht bewilligt. Das Jagdinspektorat kann Ausnahmen genehmigen, sofern es die Rücksicht auf Flora und Fauna zulässt. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung des Jagdinspektorates für Veranstaltungen von April bis Mitte Juli ist dem Gesuch beizulegen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Volkswirtschaftsdirektion (unter Wald/Natur).
Haftpflichtversicherung
Radsportliche Veranstaltungen mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Eine Bewilligung wird daher nur erteilt, wenn dem SVSA ein Versicherungsnachweis (graue Karte) im Original vorliegt. Renncharakter haben Veranstaltungen, wenn die Bewertung hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit erfolgt. Ein Gesuch für die Durchführung eines Bike-OL muss dem SVSA mindestens 3 Monate vor der Austragung mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z.B. der betroffenen Gemeinden) eingereicht werden; siehe Bewilligungsverfahren.
Gesuchsformulare
Gesuch für radsportliche Veranstaltungen
Stellungnahme der Gemeinde zur radsportlichen Veranstaltung
Informationsschreiben
des SVSA vom 19.12.2013 betreffend Änderungen zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen im Wald, in Waldreservaten sowie im Gelände ab 1.1.2014:
deutsch
französisch